Recht haben können Sie auch ohne Anwalt. Recht bekommen oft nicht …
Nutzen Sie deshalb mein Wissen und meine Erfahrung als Rechtsanwältin. Seit mehr als siebenundzwanzig Jahren bin ich in allen zivilrechtlichen Bereichen tätig, seit mehr als fünf Jahren außerdem mit besonderem Schwerpunkt auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Immobilienrecht.
Meine Mandanten schätzen die individuelle und vertrauensvolle Betreuung ebenso wie klare Positionierungen. Vorrangiges Ziel ist stets das gemeinsame Erarbeiten individueller Lösungen für Ihren konkreten Fall. Denn selbst (mit)gestalten ist besser als gestaltet werden. Wo immer es möglich und sinnvoll ist, streben wir eine prozessvermeidende Mandatsbetreuung an. Sollten sich gerichtliche Auseinandersetzungen dennoch nicht vermeiden lassen, vertreten wir Sie selbstverständlich qualifiziert vor allen regionalen und überregionalen Gerichten.
Mein Kanzlei-Team und ich freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen.
RAin Doris Wurm
- Seit 1989 als Rechtsanwältin zugelassen
- Seit 2010 Dozentin im Bereich Immobilienrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied im DAV DeutscherAnwaltVerein
- ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen AnwaltVerein
- Nürnberg-Fürther Anwaltverein e.V.
Schwerpunkte
Mietrecht
Wohnraummiete, Mietkautionen, Mieterhöhungen, Geschäftsraummiete, Pachtverhältnisse, Eigenbedarfskündigung, Mietmängel, Nebenkostenabrechnungen
Wohnungseigentumsrecht
Wohngelder, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Eigentümerversammlung, Beschlussanfechtung
Beweisverfahren
Selbstständige Beweisverfahren in Miet- und WEG-Angelegenheiten
Immobilienrecht
Nachbarrecht und sonstiges Immobilienrecht sowie Grundstücksrechte, Zwangs- und Teilungsversteigerungen, WEG-Vorrechte § 10 ZVG
Maklerrecht
Arbeitsrecht
Befristung, Kündigung, Abfindung, Urlaub, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Probezeit, Kündigungsschutzklage
Allgemeines Vertragsrecht und Schadenersatzrecht
Forderungsinkasso
Titulierung, auch als europäischer Vollstreckungstitel, Vollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen
Zwangsversteigerungen
Ordnungswidrigkeitenrecht
Kosten
Die Höhe der Vergütung hängt in der Regel vom konkreten Einzelfall ab. Sie bemisst sich nach Schwierigkeit, Art, Umfang und Bedeutung der Angelegenheit sowie nach dem Haftungsrisiko. Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert. Sinnvoll ist aber häufig der Abschluss einer Honorarvereinbarung zu einem vereinbarten und festgelegten Stundensatz; dieser wird dokumentiert. Bei Einzelberatungen und Vertragsprüfungen können Sie mit Kosten zwischen € 90,- und € 250,- zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. externe Auslagen rechnen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Pauschalvergütungsvereinbarung.
Für Dauerberatungsmandate und Unternehmen bieten wir auch Pauschalvereinbarungen an, die monatliche Festhonorare zum Gegenstand haben. So besteht für Sie die Möglichkeit, jederzeit auf eine „eigene“, kostengünstige Rechtsabteilung zurückzugreifen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Einzelheiten und nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten. Für Dauermandate machen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne ein konkretes, auf Ihre Anforderungen maßgeschneidertes Angebot.
Kontakt
Rechtsanwältin Doris Wurm
Ostendstr. 159/II
90482 Nürnberg
Tel.: +49 (0) 911 54 55 800
Fax: +49 (0) 911 54 55 801
E-Mail: info@kanzlei-wurm.de
Sprechzeiten
Montags bis Freitags 9 bis 12 Uhr, und nach individueller Vereinbarung.